Youngstar GmbH

Graudenzer Linie 96

68307 Mannheim

Geschäftsführer: Mario Riffel

USt-ID: DE266645789

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen des

Hotel Youngstar, Mannheim

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der

Hotel Youngstar (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluß, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags bzw. Beherbergungsvertrag

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer

Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines

als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden.

2. a. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich.

b. Das Hotel ist berechtigt,

- bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung zu verlangen, etwa in Form einer Kreditkartengarantie

oder einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung

sowie die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart

werden;

- nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in

begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im

Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur

vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen;

c. Umbuchungen von bestätigten Reservierungen werden mit einer

Gebühr in Höhe von 10.- EUR pro Buchung dem Kunden in Rechnung

gestellt. Bei einer Umbuchung hat der Kunde keinen Anspruch

auf eine vorher gebuchte rabattierte Rate. Die Umbuchung kann nur

zum aktuellen Tagespreis durchgeführt werden. Das Hotel wird den

Kunden über die neue Rate informieren und die Umbuchung nur

vornehmen, wenn der Kunde der neuen Rate zugestimmt hat.

d. Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der schriftlichen

Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte

Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche

Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die

Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die

ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen.

Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen

zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 85 %

des vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 75 %

für Halbpensions- und 65 % für Hotelarrangements die Übernachtungen,

Verpflegungen und weitere Leistungen (sowohl externe

als auch interne) beinhalten, zu zahlen. Dem Kunden steht der

Nachweis frei, dass die tatsächlichen eingesparten Aufwendungen

höher sind. Der Beweis einer anderweitigen Vermietung des Zimmers

obliegt dem Kunden.

e. Die Regelungen in Nr. I.2.d. gelten entsprechend, wenn der Gast

das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies

rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung

gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten

Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.

f. Rabattierte Raten gelten nur bei kompletter Aufenthaltsdauer, bei Verkürzungen

 gilt der aktuelle Listenpreis. Umbuchungen sind ausgeschlossen.

3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb

einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten,

hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich

für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang

beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

STANDARDFRIST :  30 Tage

4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom

Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt

insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu

vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen,

z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden

sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass

die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,

die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist

der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf

Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise

1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab

16.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer,

falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch

auf eine frühere Übergabe besteht nicht.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte

Zimmer bis 17.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer

anderweitig zu vergeben.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur

Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann

das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab

16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.

4. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann

er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder

Räumlichkeiten erheben.

III. Zahlung, Erfüllungsort

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche

Zahlung verlangt werden.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden

Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem

Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.

4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mannheim

IV. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt

werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge

usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von

Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

V. Haftung / Verjährung

1. a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung

ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften

anders geregelt ist.

b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch

schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer

das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht

wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt

erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den

vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede

Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten

Umstände rechnen musste.

c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf

einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

beruhen.

e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen

aus dem Produkthaftungsgesetz.

f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist,

gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter

und Erfüllungsgehilfen.

2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die

bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.

3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel

sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung.

Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei

Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und

unerlaubter Handlung.

4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder

Haftung übernommen.

5. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen.

Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

6. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück oder in der

Tiefgarage zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und

ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei

Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück/

Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen

Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden vorsätzlich oder

grob fahrlässig herbeigeführt.

VI. Schlussbestimmungen

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische

Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz

des Hotels.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.